DGB nennt geplante Änderung zu Jobcentern «faulen Kompromiss»
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Entscheidung der Arbeitsminister für eine Grundgesetzänderung als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser scharf kritisiert. «Wir erwarten, dass nicht unsere bewährte Verfassung an die schlechte Praxis angepasst wird, sondern umgekehrt», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der «Passauer Neuen Presse» (Dienstagausgabe). Es sei «ein Armutszeugnis», dass statt einer sinnvollen «Hartz IV»-Reform der faule Kompromiss zu den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und Optionskommunen von damals «mit all dem bürokratischen Chaos in Beton gegossen und dafür auch noch das Grundgesetz geändert werden soll".
Passau (ddp). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Entscheidung der Arbeitsminister für eine Grundgesetzänderung als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser scharf kritisiert. «Wir erwarten, dass nicht unsere bewährte Verfassung an die schlechte Praxis angepasst wird, sondern umgekehrt», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der «Passauer Neuen Presse» (Dienstagausgabe). Es sei «ein Armutszeugnis», dass statt einer sinnvollen «Hartz IV»-Reform der faule Kompromiss zu den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und Optionskommunen von damals «mit all dem bürokratischen Chaos in Beton gegossen und dafür auch noch das Grundgesetz geändert werden soll".
Die zentrale Herausforderung, die Unterstützung und Betreuung Langzeitarbeitsloser möglichst unbürokratisch und effektiv aus einer Hand zu organisieren, würde damit nicht erfüllt, «sondern um Lichtjahre hinausgeschoben». Außerdem sei zu befürchten, «dass eine Verfassungsänderung noch eine ganze Reihe von Begehrlichkeiten weckt, die Arbeitsmarktpolitik weiter zu zerfleddern, um Einzelinteressen zu befriedigen», sagte Buntenbach.
ddp/arh
drucken
versenden
Bookmark
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Entscheidung der Arbeitsminister für eine Grundgesetzänderung als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser scharf kritisiert. «Wir erwarten, dass nicht unsere bewährte Verfassung an die schlechte Praxis angepasst wird, sondern umgekehrt», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der «Passauer Neuen Presse» (Dienstagausgabe). Es sei «ein Armutszeugnis», dass statt einer sinnvollen «Hartz IV»-Reform der faule Kompromiss zu den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und Optionskommunen von damals «mit all dem bürokratischen Chaos in Beton gegossen und dafür auch noch das Grundgesetz geändert werden soll".
Weitere Nachrichten
Wirtschaft-Boerse: Milliardär Merckle ringt um Finanzlösung
Kurse stehen in Realtime zur Verfügung |
Kurse werden 15 Minuten verzögert angezeigt |
Kurse zum Börsenschluss


€€€€Kurs fallend



