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Wirtschaft & Boerse Marktberichte
15.07.2008 | 13:05 Uhr

Nachtfluggegner streiten für ausgeweitete Ruhezeiten





Leipzig (ddp). Im Streit um den Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Leipzig/Halle haben Nachtfluggegner und Betreiber am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht über die sogenannten Randzeiten debattiert. Nach Einschätzung der klagenden Nachtfluggegner ist es nicht notwendig, dass nach 22.00 und vor 6.00 Uhr Flugzeuge in Leipzig/Halle starten oder landen. Um die Knotenpunkte in Frankfurt am Main oder München für Interkontinentalanschlüsse zu erreichen, reiche es vollkommen aus, erst ab 6.00 Uhr in Leipzig abzufliegen, argumentierte der Anwalt der Kläger, Wolfgang Baumann.

Für den beklagten Freistaat Sachsen entgegnete Rechtsanwalt Siegfried de Witt, die wichtigen deutschen Knotenpunkte würden in Zukunft ausgebaut, der Flugverkehr wachse weiter. Daher sei es zwingend nötig, in Leipzig so früh wie möglich abzufliegen.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt seit Dienstag über die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Leipzig/Halle. Diesmal wollen Anwohner erreichen, dass für Passagiermaschinen, nicht eilige Frachtmaschinen und Militärtransporte die Verbotszeiten ausgeweitet werden. Bisher dürfen zwar Expressfracht-Maschinen den Flughafen die ganze Nacht hindurch ansteuern, für alle anderen Flüge jedoch gilt ein Verbot zwischen 23.30 und 5.30 Uhr. Die Kläger wollen dies auf die üblichen Nachtruhezeiten zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ausweiten lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2006 grundsätzlich die nächtlichen Expressfrachtflüge in Leipzig für rechtens erklärt, im Gegenzug aber den Passagierverkehr in der Nacht weitgehend eingeschränkt. Die Post-Tochter DHL betreibt auf dem Flughafen ihr europäisches Luftfrachtdrehkreuz.

Ein Urteil will der 4. Senat voraussichtlich in der nächsten Woche verkünden.

ddp/lmh/stu

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Nachtfluggegner streiten für ausgeweitete Ruhezeiten

Im Streit um den Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Leipzig/Halle haben Nachtfluggegner und Betreiber am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht über die sogenannten Randzeiten debattiert. Nach Einschätzung der klagenden Nachtfluggegner ist es nicht notwendig, dass nach 22.00 und vor 6.00 Uhr Flugzeuge in Leipzig/Halle starten oder landen. Um die Knotenpunkte in Frankfurt am Main oder München für Interkontinentalanschlüsse zu erreichen, reiche es vollkommen aus, erst ab 6.00 Uhr in Leipzig abzufliegen, argumentierte der Anwalt der Kläger, Wolfgang Baumann.

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