(Zusammenfassung - Neu: SPD, FDP) Parteien wollen Einigung bei Rauchverbot - Sozialausschuss vertagt Gesetzesänderung auf Oktober - Komplettes Verbot wohl passé --Von Gisela Kirschstein--
Mainz (ddp-rps) In der Debatte über die Ausgestaltung des rheinland-pfälzischen Rauchverbots wollen die Parteien nun aufeinander zugehen.
Hintergrund ist die für den 30. September angesetzte Urteilsverkündung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes zum Nichtraucherschutzgesetz. Das Landesverfassungsgericht hatte in einer vorläufigen Entscheidung das Rauchen in Inhaber geführten Ein-Raum-Kneipen ohne Angestellte erlaubt, seine endgültige Entscheidung aber auf die Zeit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vertragt. Die Karlsruher Richter wiederum hatte Ende Juli in einem Grundsatzurteil zum Rauchverbot die geltenden Ausnahmen in Gaststätten als verfassungswidrig beurteilt und den Ländern aufgegeben, ihre Gesetze bis 2010 zu ändern.
Die CDU argumentierte, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lägen «genug Hinweise» für ein verfassungskonformes Gesetz vor. Die «Konfusion» bei Wirten, Gästen und Kontrolleuren vor Ort sei aber groß, sagte CDU-Sozialexpertin Hedi Thelen. Die CDU habe deshalb mit der Sondersitzung noch im August eine Klarstellung für die Kneipen im Land erreichen wollen. Man müsse nicht die Gesetzgebungskompetenz auf die Gerichte delegieren, sagte Thelen.
SPD und FDP lehnten den CDU-Vorstoß hingegen als überflüssigen Aktionismus und mit der Begründung ab, man dürfe der noch ausstehenden Entscheidung des Landsverfassungsgerichts nicht vorgreifen. «Wir machen kein Hase-und-Igel-Spiel», sagte SPD-Rechtsexperte Clemens Hoch. Eine «Eilentscheidung» sei gar nicht notwendig. Auch gebe es zwischen der Entscheidung des BuVerG und den ersten Andeutungen des Landesverfassungsgerichts zum Teil noch erhebliche Unterschiede etwa bei der Frage von Speisen in Raucherkneipen. Deshalb sei es sinnvoll, die Landesentscheidung erst abzuwarten.
Grosse kündigte an, die SPD werde «direkt danach» einen «hieb- und stichfesten» Vorschlag für eine Gesetzesänderung vorlegen. «Wir wollen nicht im Nebel stochern und eine verfassungskonforme Grundlage haben, da kann es jetzt nicht auf vier Wochen ankommen», sagte sie. Der SPD sei bei einer Änderung zudem wichtig, dass es nicht für die Wirte, die bereits eigene Raucherräume eingerichtet hätten, künftig zu Nachteilen komme.
Auch die FDP rechnet nicht mit einem kompletten Rauchverbot. Das Argument der Freiheit der Berufsausübung sei ein verfassungsrechtlich hohes Gut, auch sehe er «keinen Sinn darin, einen rauchenden Wirt vor seinen rauchenden Gästen zu schützen», sagte Schmitz. Wichtig sei nun, eine «ausgewogene Lösung» hinzubekommen. «Wir wollen doch alle Nichtraucherschutz, aber keine Hexenjagd auf Raucher und keine existenzgefährdende Situation in der Gastronomie», sagte Schmitz.
(Quellen: alle auf ddp-Anfrage)
ddp/gik/muc
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Mainz (ddp-rps) In der Debatte über die Ausgestaltung des rheinland-pfälzischen Rauchverbots wollen die Parteien nun aufeinander zugehen.
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