Sozialausschuss vertagt Entscheidung zu Nichtrauchergesetz
Mainz (ddp-rps) Der Sozialausschuss des Mainzer Landtags hat eine Entscheidung über eine Änderung des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes erneut vertagt.
Grund sei das Argument, man dürfe der noch ausstehenden Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs nicht vorgreifen. Thelen sagte hingegen, seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema gebe es hinreichend Klarheit. Die CDU habe deshalb mit der Sondersitzung noch im August eine Klarstellung für die Kneipen im Land erreichen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juli in einem Grundsatzurteil zum Rauchverbot die geltenden Ausnahmen in Gaststätten als verfassungswidrig beurteilt. Der Landesgerichtshof hatte eine Entscheidung seinerseits auf Ende September vertagt, vorläufig aber das Rauchen in Inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen ohne Angestellten zugelassen.
Die CDU hatte eine Sondersitzung des Sozialausschusses mit der Begründung beantragt, dann könne noch im Landtagsplenum Ende August über eine Gesetzesänderung entschieden werden. Es gebe «genügend Hinweise, wie das Gesetz verfassungsgemäß gemacht werden kann», sagte Thelen. Die «Konfusion» bei Wirten, Gästen und Kontrolleuren vor Ort sei aber groß, deshalb sei es sinnvoll, schnell Klarheit zu schaffen. Man müsse nicht die Gesetzgebungskompetenz auf die Gerichte delegieren, fügte Thelen hinzu.
(folgt Zusammenfassung bis 18.30)
ddp/gik/muc
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Mainz (ddp-rps) Der Sozialausschuss des Mainzer Landtags hat eine Entscheidung über eine Änderung des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes erneut vertagt.
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