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Wirtschaft & Boerse Marktberichte
30.09.2008 | 14:59 Uhr

(Übersicht - Neu: mehr Details) Anklage in Affäre um illegale Führerscheine für Fußballprofis erhoben





Braunschweig/Northeim (ddp-nrd). In der Bestechungsaffäre um illegale Führerscheine für Fußballprofis hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen drei Männer Anklage erhoben. Einem 56 Jahre alten Fahrlehrer aus dem Kreis Northeim würden Bestechung und Urkundenfälschung in insgesamt 25 Fällen zur Last gelegt, sagte am Dienstag Behördensprecher Joachim Geyer. Ein 42-jähriger Regionalleiter des TÜV-Nord sowie ein Optiker würden wegen Bestechlichkeit angeklagt.

Ob ein Strafprozess eröffnet wird, muss nun die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen entscheiden. Die Beschuldigten haben den Ermittlungen zufolge bis 2006 mehr als 50 überwiegend aus Südamerika stammenden Fußballern aus der 1. und 2. Bundesliga für Geldzahlungen und ohne ordnungsgemäße Prüfungen zu einem deutschen Führerschein verholfen.

Unter den Begünstigten waren so bekannte Profis wie Diego (Werder Bremen), Diego Klimowicz (Borussia Dortmund) Marcelinho (bis zur vergangenen Saison beim VFL Wolfsburg), aber auch der deutsche Nationalspieler David Odonkor (Betis Sevilla). Nationalspieler Torsten Frings (Werder Bremen) soll beim Motorrad-Führerschein eine Prüfung erlassen worden sein.

Der Fahrlehrer hat laut Anklage dem Mitarbeiter des TÜV jeweils 500 Euro für die Ausstellung von Prüfbescheinigungen gezahlt. Dabei hätten die Fußballspieler jedoch entweder überhaupt keine oder keine ordnungsgemäßen theoretischen und praktischen Fahrprüfungen abgelegt. Der Optiker habe jeweils 100 Euro für die Bescheinigung von niemals absolvierten Sehtests erhalten. Außerdem soll der Fahrlehrer in Anträgen Unterschriften der Prüflinge gefälscht und diese den Behörden vorgelegt haben.

Mehrere Profis, unter ihnen Bremens Superstar Diego, haben gegenüber Medien bestätigt, dass sie in der Northeimer Fahrschule keinen Theorieunterricht erhalten haben. Praktischen Unterricht mit den Prüfern habe es ebenfalls nicht gegeben. Für die Führerscheine hätten die Spieler mehrere tausend Euro in bar bezahlt.

Bei den angeklagten Taten handele es sich um besonders schwere Fälle, da sie gewerbsmäßig begangen worden seien, betonte Geyer. Die Mindeststrafe bei gewerbsmäßiger Bestechung und Bestechlichkeit betrage ein Jahr Gefängnis, bei gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sechs Monate Haft.

Die Ermittlungsverfahren gegen zwei zunächst ebenfalls beschuldigte TÜV-Mitarbeiter stellte die Staatsanwaltschaft ein. Ein hinreichender Tatverdacht der Bestechlichkeit habe sich in diesen Fällen nicht begründen lassen, sagte Geyer. Gegen die Fußballprofis selbst gebe es bislang ebenfalls keinen Anfangsverdacht der Beihilfe zur Bestechung.

ddp/rpl/jgu

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Braunschweig/Northeim (ddp-nrd) In der Bestechungsaffäre um illegale Führerscheine für Fußballprofis hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen drei Männer Anklage erhoben.

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