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13.11.2008

AUA-Verkauf - ÖIAG verhandelt nur mehr mit Lufthansa, Michaelis für zügigen Abschluss

Air France und S7 aus dem Rennen, EU-Konformität durch Gutachten bestätigt
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Die AUA dürfte an die Lufthansa verkauft werden. Die ÖIAG "führt ab sofort nur mehr mit Lufthansa abschliessende Gespräche". Air France-KLM und die russische S7 "sind nicht mehr im Bieterprozess", teilte die ÖIAG nach einer Sitzung des Privatisierungsausschusses am Donnerstagabend zum Verkauf der AUA mit. Die EU-Konformität des Prozesses sei durch Gutachten bestätigt worden.

ÖIAG-Vorstand Peter Michaelis erklärte nach der Sitzung des Privatisierungsausschusses zum Verkauf der AUA an die Lufthansa, man setze nun alles auf einen zügigen Abschluss des Prozesses. "Wir sind mit der Abklärung der EU-rechtlichen Fragen bezüglich des negativen Kaufpreises (Zuschuss der ÖIAG, Anm.) beschäftigt. Gleichzeitig werden die abzuschliessenden Verträge in allen Details finalisiert. Ich erwarte einen Vertragsabschluss innerhalb eines Monats, sodass in der nächsten Aufsichtsratssitzung der ÖIAG am 5. Dezember die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können. Die endgültige Freigabe der Mittel erfolgt sodann durch Beschluss der Bundesregierung".

Die ÖIAG verwies darauf, dass die von der russischen Fluglinie S7 eingereichten Unterlagen nicht den Kriterien eines EU-konformen Bieterprozesses entsprochen hätten. Außerdem habe die S7 die erforderliche Bestätigung zur Aufrechterhaltung der Betriebsgenehmigung nicht erbracht. Auch Air France-KLM habe innerhalb der Angebotsfrist kein Angebot abgegeben. Beide Bieter seien von ihrem Ausscheiden informiert worden.

In den Gesprächen mit der Lufthansa würden nun die "Möglichkeiten einer EU-konformen Abwicklung der von der Lufthansa geforderten teilweisen Übernahme der Lasten der AUA evaluiert". Diese unterstützende Maßnahme zur Standortsicherung werde durch die ÖIAG finanziert.

Eindeutig bestätigt worden sei die EU-Konformität des Verkaufsprozesses durch Gutachten von Thomas Eilmansberger vom Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht der Universität Salzburg und Christian Nowotny vom Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuni Wien. Demnach sei der Prozess im Sinn der EU-Privatisierungsgrundsätze "transparent und nachvollziehbar verlaufen". Kein Interessent sei bevorzugt worden, allen Bietern seien die gleichen Informationsmöglichkeiten offen gestanden. Das endgültige Ausscheiden jener Bieter, die keine prozesskonformen Angebote gelegt haben, ist laut Meinung der beiden Gutachter richtig.

(APA/red)

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