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03. Dezember 2008
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Bei Scheidungen soll fairer geteilt werden

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Reform des ehelichen Güterrechts – Weitere Änderung bis 2009 geplant

Von unserem Korrespondenten Christian Kerl

BERLIN . Die Bundesregierung hat einen weiteren Baustein zur Reform des Scheidungsrechts beschlossen: Mit einer Änderung des sogenannten Zugewinnausgleichs soll die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall gerechter werden.

"Wir wollen Schwachstellen beseitigen und unredliche Vermögensverschiebungen besser verhindern", sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern, nachdem das Kabinett den von ihr erarbeiteten Gesetzentwurf beschlossen hatte.

Die Regelung, die am 1. September 2009 in Kraft treten soll, betrifft die Mehrzahl der Ehepaare, die auf eine anderslautende Vereinbarung in einem Ehevertrag verzichtet haben und im sogenannten gesetzlichen Güterstand leben: Dann wird bei einer Scheidung der während der Ehe erzielte Zugewinn zwischen den Partnern zu gleichen Teilen verteilt.

An diesem Grundsatz wird festgehalten. Aber: Künftig sollen Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden waren, nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet werden – bisher konnten solche mitgebrachten Schulden dazu führen, dass ein Partner am Ende einen Ausgleich zahlen musste, obwohl sein Zugewinn nicht höher war als der des anderen. Außerdem soll verhindert werden, dass ein Partner bei der Scheidung Vermögen in Sicherheit bringt oder noch rasch ausgibt – dafür wird ein vorläufiger Rechtsschutz eingeführt, Vermögensbelege verlangt und der Stichtag für die Ansprüche vorgezogen. Der Gesetzentwurf ist Teil eines Gesamtkonzepts von Zypries, das Scheidungsrecht in der laufenden Wahlperiode bis 2009 zu reformieren. Ein neues Gesetz zur Unterhaltsregelung ist bereits in Kraft. Geplant ist vor allem noch, die Berechnung des Versorgungsausgleichs zu ändern, damit erworbene Rentenansprüche gerechter geteilt werden.

Zypries verwies darauf, dass heute jede dritte Ehe geschieden wird. Die Leitlinie der Reform beschrieb sie deshalb so: "Man kann sich scheiden lassen. Und wenn man sich scheiden lässt, dann soll es gerecht sein."

Donnerstag, 21.08.2008
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/8986500/menuid/2180

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